Ratgeber · Vergütung & Recht

Photovoltaik Einspeisevergütung 2026 und Solarspitzengesetz

Aktuelle Vergütungssätze, Teil- oder Volleinspeisung, 60-Prozent-Regel und negative Strompreise: Was für neue PV-Anlagen gilt. Stand Oktober 2026.

Symbolbild · KI-generiert

Die Photovoltaik Einspeisevergütung ist der feste Betrag, den Sie für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde erhalten. Seit dem Solarspitzengesetz gelten für neue Anlagen zusätzliche Regeln, die den Eigenverbrauch wichtiger machen. Auf dieser Seite fassen wir die aktuellen Sätze und Vorgaben zusammen.

Hinweis: Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Gesetzliche Regelungen ändern sich regelmäßig. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihrer Inbetriebnahme gültigen Vorgaben.

So funktioniert die Photovoltaik Einspeisevergütung

Die Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Der Satz richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und nach der Anlagengröße. Er wird für 20 Jahre fest gezahlt – Sie wissen also von Anfang an, was Sie für eingespeisten Strom bekommen.

Ausgezahlt wird die Vergütung vom zuständigen Netzbetreiber, in der Regel über Abschläge und eine Jahresabrechnung. Grundlage ist der gemessene Zählerstand für die Einspeisung.

Unterschieden wird zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung. Bei der Teileinspeisung nutzen Sie einen Teil des Stroms selbst und speisen nur den Überschuss ein. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz, dafür ist der Vergütungssatz höher.

Einspeisevergütung 2026: die aktuellen Sätze

Für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 gelten folgende Sätze:

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AnlagenleistungTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
über 10 bis 40 kWp6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
über 40 bis 100 kWp5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh

Die Sätze gelten anteilig für die jeweiligen Leistungsstufen. Bei einer 15-kWp-Anlage mit Teileinspeisung werden 10 kWp mit 7,70 Cent und 5 kWp mit 6,66 Cent vergütet. Daraus ergibt sich ein Mischwert von rund 7,35 Cent je kWh.

Ein einfaches Beispiel: Speist eine 10-kWp-Anlage mit Teileinspeisung 6.000 kWh im Jahr ein, ergibt das bei 7,70 Cent rund 460 Euro Vergütung pro Jahr. Größere Anlagen ab 100 kWp vermarkten ihren Strom in der Regel direkt, etwa über einen Direktvermarkter oder einen Stromabnahmevertrag.

Teileinspeisung oder Volleinspeisung?

  • Teileinspeisung lohnt sich, wenn Sie einen nennenswerten Teil des Stroms selbst verbrauchen. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom und ist damit mehr wert als die Vergütung. Für die meisten Eigenheime ist das die übliche Wahl.
  • Volleinspeisung kann sinnvoll sein, wenn das Dach groß, der eigene Verbrauch aber gering ist – etwa auf Scheunen, Hallen oder Nebengebäuden. Die Entscheidung muss dem Netzbetreiber rechtzeitig vorab mitgeteilt werden.

Welche Variante für Sie besser ist, lässt sich mit unserem Wirtschaftlichkeitsrechner grob abschätzen. Für Hallen und landwirtschaftliche Gebäude finden Sie weitere Hinweise unter Photovoltaik für Gewerbe und Landwirtschaft.

Solarspitzengesetz: was sich seit Februar 2025 geändert hat

Mit dem Solarspitzengesetz reagiert der Gesetzgeber auf die hohen Mittagsspitzen bei der Solarstromerzeugung. Für neue Anlagen gelten seit Februar 2025 zwei wichtige Neuerungen.

Die 60-Prozent-Regel

Neue Anlagen ohne Smart Meter und Steuerbox dürfen höchstens 60 Prozent ihrer Modulleistung ins Netz einspeisen. Eine 10-kWp-Anlage darf in diesem Fall also maximal 6 kW einspeisen. Was im Haus verbraucht oder im Speicher geladen wird, zählt nicht zur Einspeisung.

Der tatsächliche Ertragsverlust fällt meist geringer aus, als die Zahl vermuten lässt. Eine Dachanlage erreicht ihre volle Leistung nur an wenigen sonnigen Stunden im Jahr, und ein Teil dieser Spitzen wird ohnehin im Haus verbraucht.

Ein Smart Meter (intelligentes Messsystem) ist ab 7 kWp ohnehin Pflicht. Ist es zusammen mit einer Steuerbox eingebaut, entfällt die feste Begrenzung.

Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

Sind die Börsenstrompreise negativ, erhalten neue Anlagen für diese Zeit keine Vergütung. Die betroffenen Zeiträume gehen allerdings nicht verloren: Sie werden am Ende der Förderdauer angehängt.

Was das für Ihre Planung bedeutet

Die neuen Regeln verschieben den Schwerpunkt vom Einspeisen zum Selbstverbrauchen. Bei der Planung achten wir deshalb auf folgende Punkte:

  • Eigenverbrauch erhöhen – mit Stromspeicher, Wallbox, Wärmepumpe oder Heizstab
  • einen Energiemanager einsetzen, der Verbraucher in die Mittagsstunden verschiebt
  • Ost-West-Belegungen prüfen, die den Ertrag gleichmäßiger über den Tag verteilen
  • Smart Meter und Steuerbox von Anfang an einplanen

Die Einspeisevergütung bleibt ein willkommener Zusatzertrag, ist aber nicht mehr der Hauptgrund für eine Anlage. Wirtschaftlich entscheidend ist heute, wie viel Solarstrom Sie selbst nutzen und wie viel teuren Netzstrom Sie dadurch einsparen.

Steuern und Anmeldung

Für Lieferung und Montage von PV-Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden gilt 0 Prozent Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG). Erträge aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG, höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem). Diese Hinweise sind keine Steuerberatung.

Jede Anlage muss binnen eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Die alte EEG-Umlage gibt es seit Juli 2022 nicht mehr.

Ausblick: was ab 2027 kommt

Das EEG 2023 läuft Ende 2026 aus. Für Anlagen, die ab 2027 in Betrieb gehen, sind gesetzliche Änderungen angekündigt. Wie die neuen Regeln im Detail aussehen, bleibt abzuwarten.

Für bestehende Anlagen gilt: Der Vergütungssatz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme bleibt für 20 Jahre fest. Wer ohnehin plant, sollte sich nicht von angekündigten Änderungen verunsichern lassen, sondern die Anlage so auslegen, dass sie vor allem über den Eigenverbrauch wirtschaftlich ist. Wir aktualisieren diese Seite, sobald die neuen Regeln feststehen.

Symbolbild: Photovoltaik auf Backsteinhäusern in einer mecklenburgischen Kleinstadt – neue Anlagen erhalten Einspeisevergütung nach EEGSymbolbild · KI-generiert
Symbolbild: Photovoltaik auf Backsteinhäusern in einer mecklenburgischen Kleinstadt – neue Anlagen erhalten Einspeisevergütung nach EEG

Sie möchten wissen, wie sich die aktuellen Regeln auf Ihr Vorhaben auswirken? Rufen Sie uns unter 0174 6016055 an oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite. Einen Kostenüberblick finden Sie im Ratgeber PV-Anlage Kosten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 für eine 10-kWp-Anlage?

Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 erhalten Sie bei Teileinspeisung 7,70 Cent je kWh. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 Cent je kWh. Der Satz gilt für 20 Jahre fest (Stand Oktober 2026, ohne Gewähr).

Was bedeutet die 60-Prozent-Regel?

Neue Anlagen ohne Smart Meter und Steuerbox dürfen höchstens 60 Prozent ihrer Modulleistung ins Netz einspeisen. Strom, den Sie selbst verbrauchen oder speichern, ist davon nicht betroffen. Mit Smart Meter und Steuerbox entfällt die Begrenzung.

Lohnt sich Volleinspeisung für mein Einfamilienhaus?

Meist nicht, denn selbst verbrauchter Strom ist mehr wert als die höhere Vergütung für Volleinspeisung. Interessant wird Volleinspeisung bei großen Dächern mit wenig eigenem Verbrauch, etwa auf Scheunen oder Nebengebäuden.

Was passiert bei negativen Strompreisen mit meiner Vergütung?

Für neue Anlagen gibt es in Zeiten negativer Börsenstrompreise keine Vergütung. Diese Zeiträume werden jedoch am Ende der Förderdauer angehängt. Ein Speicher oder flexible Verbraucher helfen, den Strom in diesen Stunden selbst zu nutzen.

Was ändert sich für neue Anlagen ab 2027?

Das EEG 2023 läuft Ende 2026 aus, gesetzliche Änderungen für neue Anlagen sind angekündigt. Anlagen, die bereits in Betrieb sind, behalten ihren Vergütungssatz für 20 Jahre. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald die neuen Regeln feststehen.

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